Anwalt für
Verkehrsrecht

Verkehrs­recht

Das Verkehrsrecht betrifft jeden Bürger. Es ist facettenreich und in seiner Gesamtheit ohne Rechtsrat durch einen Fachanwalt nicht zu begreifen. Es umfasst im Wesentlichen das Verkehrszivilrecht, zu dem u.a. das Unfall- bzw. Verkehrshaftungsrecht oder das Kaufvertragsrecht zu zählen sind. Hinzu kommen das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, das Fahrerlaubnisrecht und das Zulassungsrecht. Genaueres zu den einzelnen Teilbereichen und Schwerpunkten meiner Tätigkeit können Sie in der obigen Rubrik Arbeitsfelder erfahren. Durch die große Menge an Gesetzen und Verordnungen kann ein Autofahrer schnell überfordert sein und unnötige Nachteile erleiden.
Schalten Sie deshalb schon frühzeitig einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht ein. Ihre Aussagen gegenüber Unfallbeteiligten, der Polizei oder Dritten mögen Ihnen im ersten Augenblick günstig erscheinen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass diese Angaben nicht selten nachteilige Folgen haben. Doch nicht nur bei einem Unfall gilt „Schweigen ist Gold“, auch Fahrverbote und Punkte in Flensburg können vermieden werden.

Scheuen Sie sich also nicht, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Eine Mithaftung oder eine Verurteilung kostet mehr als der Besprechungstermin beim Anwalt, zumal die gegnerische Versicherung und gegebenenfalls die eigene Rechtschutzversicherung für die Kosten einspringt. Wir beraten Sie gerne und kompetent in Wiesbaden, Hungen und Umgebung.

Unsere Tätigkeit umfasst das Straßenverkehrsrecht in seiner Gesamtheit.

Sowie insbesondere folgende Felder:

Ihre Ansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Versicherer nach Verkehrsunfall:
Hierbei steht sowohl die Durchsetzung einer alleinigen Haftung des Unfallgegners ohne Mithaftungsquote als auch die kürzungsfreie Durchsetzung Ihrer einzelnen Schadenspositionen im Vordergrund. Erstattungsfähig sind bspw. Schmerzensgeld, Kleiderschaden, Arztkosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungskosten, Mehrwertsteuer, Unkostenpauschale, Sachverständigenkosten, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungsaufwand, Schilderkosten, An- und Abmeldekosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Wertminderung, Abschleppkosten, Entsorgungungskosten.

Das Verkehrsstrafrecht:

Hier dreht sich alles um strafbare Handlungen im Straßenverkehr. Alkohol oder Drogen, Rauschtaten und Vollrausch, Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Fahrerflucht), Nötigung durch Drängeln oder fahrlässige Körperverletzung oder Tötung mit entsprechenden Folgen wie dem Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrverbote, Sperrfristen, Geldstrafen oder gar Freiheitsstrafen.

Das Ordnungswidrigkeitenrecht:

Gegenstand unserer Tätigkeit sind hier Verstöße im Straßenverkehr u.a. Vorfahrtsverletzung, Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitung (Blitzer), Abstandsunterschreitung im Bußgeldverfahren. Es drohen Bußgeld und Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg, gemäß Bußgeldkatalogverordnung), Fahrverbot, Fahrtenbuch.

Das Fahrerlaubnisrecht:

Dieses Gebiet umfasst die Interessenwahrnehnung bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Eignungsmängeln ebenso wie den Kampf gegen sinnlose Verkehrsschilder. Zu nennen sind zum Beispiel der Führerscheinentzug nach Erreichen der Punktegrenze oder wiederholter Auffälligkeit mit Alkohol, Drogen (Cannabis bzw. Mariuhana, Extasy, Kokain, Amphetamin, Medikamentenmissbrauch) im Straßenverkehr oder die Anordnung zur Teilnahme an einer medizinisch psychologische Untersuchung (MPU). Auch die unberechtigte Anordnung einer Nachschulung oder eines Aufbauseminars bspw. beim Führerschein auf Probe können überprüft werden.

Hier klicken und mehr erfahren über den Entzug der Fahrerlaubnis und wie wir Ihnen dabei helfen können.

Ihr Ansprechpartner

– Rechtsanwalt
Uwe Geyer

Tätigkeitsschwerpunkte:
Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Fahrerlaubnisrecht