Sowie insbesondere folgende Felder:
Ihre Ansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Versicherer nach Verkehrsunfall:
Hierbei steht sowohl die Durchsetzung einer alleinigen Haftung des Unfallgegners ohne Mithaftungsquote als auch die kürzungsfreie Durchsetzung Ihrer einzelnen Schadenspositionen im Vordergrund. Erstattungsfähig sind bspw. Schmerzensgeld, Kleiderschaden, Arztkosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungskosten, Mehrwertsteuer, Unkostenpauschale, Sachverständigenkosten, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungsaufwand, Schilderkosten, An- und Abmeldekosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Wertminderung, Abschleppkosten, Entsorgungungskosten.
Hier dreht sich alles um strafbare Handlungen im Straßenverkehr. Alkohol oder Drogen, Rauschtaten und Vollrausch, Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Fahrerflucht), Nötigung durch Drängeln oder fahrlässige Körperverletzung oder Tötung mit entsprechenden Folgen wie dem Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrverbote, Sperrfristen, Geldstrafen oder gar Freiheitsstrafen.
Gegenstand unserer Tätigkeit sind hier Verstöße im Straßenverkehr u.a. Vorfahrtsverletzung, Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitung (Blitzer), Abstandsunterschreitung im Bußgeldverfahren. Es drohen Bußgeld und Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg, gemäß Bußgeldkatalogverordnung), Fahrverbot, Fahrtenbuch.
Dieses Gebiet umfasst die Interessenwahrnehnung bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Eignungsmängeln ebenso wie den Kampf gegen sinnlose Verkehrsschilder. Zu nennen sind zum Beispiel der Führerscheinentzug nach Erreichen der Punktegrenze oder wiederholter Auffälligkeit mit Alkohol, Drogen (Cannabis bzw. Mariuhana, Extasy, Kokain, Amphetamin, Medikamentenmissbrauch) im Straßenverkehr oder die Anordnung zur Teilnahme an einer medizinisch psychologische Untersuchung (MPU). Auch die unberechtigte Anordnung einer Nachschulung oder eines Aufbauseminars bspw. beim Führerschein auf Probe können überprüft werden.