Experten für Ihre Verteidigung
Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen, heißt es für Sie zunächst Ruhe bewahren, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und einen kompetenten anwaltlichen Beistand auszuwählen.
Ihr Strafverteidiger hat nach einem ersten klärenden Gespräch mit Ihnen die Möglichkeit, Ermittlungsakten einzusehen und Ihnen so eine umfassende Beratung und Unterstützung zu gewährleisten. Zum Beratungsansatz gehört selbstverständlich eine realistische Einschätzung der Situation sowie bestehender Chancen in der Verteidigung. Die Sach- und Rechtslage wird geprüft und anschießend mit Ihnen besprochen. Jeder Fall wird individuell gelöst – die Verteidigungsstrategie gemeinsam erarbeitet.
In Ihrem Sinne werden alle Rechte ausgeschöpft um, je nach Tatsachenlage, den Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens zu bewirken bzw. ein hohes Strafmaß zu verhindern. Die Kanzlei ist zudem auf die Vorbereitung und Durchführung von Rechtsmitteln spezialisiert.
Wir beraten und verteidigen Sie in folgenden Schwerpunktgebieten:
Das allgemeine Strafrecht unterliegt keiner eindeutigen Definition. Hierzu gehören unter anderem Straftatbestände wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Falschaussage, Betrug, Unterschlagung, Untreue, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Tötungsdelikte, Diebstahl oder Raub.
Das Verkehrsstrafrecht ist eine Kategorie des Verkehrsrechts und definiert Verkehrsdelikte im Straßenverkehr. Hierzu gehören unter anderem Straftatbestände wie Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung, Unfallflucht, unerlaubtes Straßenrennen und vieles mehr.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen erhalten haben, sind wir an Ihrer Seite und analysieren Verteidigungs- und Abwendungsmöglichkeiten. Denn oftmals gehen mit Bußgeldbescheiden einschneidende Fahrverbote und Punkte in Flensburg (FAER) für Sie einher, die es zu verhindern gilt. Durch unsere Fachkompetenzen im Straf- sowie dem Verkehrsrecht, können wir Sie in diesen Situationen erfolgreich unterstützen.