Anwalt für
Versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Im Schadensfall immer für Sie da

Rechtsanwalt Uwe Geyer berät Sie zu allen Fragestellungen rund um das Versicherungsrecht, welches die Durchsetzung oder Ablehnung vorab vertraglich festgelegter Leistungen in einem konkreten Versicherungsfall regelt.

Unterstützung im Leistungsfall

Immer dann, wenn der Versicherer keine Leistungen erbringt oder Kürzungen vornimmt, muss anhand der Versicherungsbedingungen überprüft werden, ob ein Leistungsfall vorliegt. Die Kanzlei unterstützt Sie mit Fachkompetenz bei Streitigkeiten mit Ihrer Versicherung, führt Verhandlungen und kümmert sich um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber den Versicherern. 

Versicherungsprüfung

Damit es gar nicht erst so weit kommt, berät Sie die Kanzlei bereits im Vorfeld. Prüft Versicherungsbedingungen (Klauseln) sowie den Leistungsumfang im Schadenfall. Haben Sie wissentlich oder unwissentlich fehlerhafte Angaben in einem bereits abgeschlossenen Vertrag gemacht (Obliegenheitsverletzung, Aufklärungsverletzung), berät Sie die Kanzlei, was zu tun ist.

Das Sachversicherungsrecht

Auf den vielseitigen Gebieten des Sachversicherungsrechts vertritt Sie die Kanzlei in allen rechtlichen Fragestellungen rund um Ihre Sachgüter. Davon betroffen sind unter anderem Versicherungen zu Hausrat, Gebäude, Fahrzeug oder Gepäck.

Das Personenversicherungsrecht

Daneben stehen die Personenversicherungen mit teils erheblicher Tragweite für Ihre individuelle Absicherung oder die Ihrer Angehörigen. Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, private Rentenversicherung und Lebensversicherung wird im Ernstfall für Sie geregelt.

Ihr Ansprechpartner

– Rechtsanwalt
Uwe Geyer

Tätigkeitsschwerpunkte:
Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Fahrerlaubnisrecht