Herzlich
Willkommen
in der Anwaltskanzlei Geyer

Die Anwaltskanzlei Geyer ist Ihre erste Wahl, wenn Sie einen erfahrenen und kompetenten Anwalt in Wiesbaden suchen. Wir sind spezialisiert auf Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht und vertreten Sie in allen Bereichen des Familienrechts. Als erfahrene Anwälte stehen wir Ihnen zur Seite und verteidigen Ihre Rechte. Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen.

Fachanwalt Verkehrsrecht – Rechtsanwalt­ ­Uwe Geyer

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Wiesbaden ist Rechtsanwalt Uwe Geyer auf sämtliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr spezialisiert. Mit seiner langjährigen Erfahrung und Fachwissen steht er Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche aus einem Unfall oder bei der Rückabwicklung eines Pkw-Kaufvertrages ebenso wie bei der Verteidigung in einem Straf- oder Bußgeldverfahren zur Seite. Auch im Fahrerlaubnisrecht ist er für Sie tätig. Die individuelle Beratung umfasst somit das gesamte Spektrum des Verkehrs-, Versicherungs- und Deliktsrechts.

Wir kümmern uns sofort und erfolgreich um Ihr Problem. Wir schätzen den kurzen, direkten Weg! Nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf oder vereinbaren Sie am besten gleich einen Besprechungstermin.

Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können!

Anwalt für Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht betrifft jeden Bürger. Es ist facettenreich und in seiner Gesamtheit ohne Rechtsrat durch einen Fachanwalt nicht zu begreifen. Es umfasst im Wesentlichen das Verkehrszivilrecht, zu dem u.a. das Unfall- bzw. Verkehrshaftungsrecht oder das Kaufvertragsrecht zu zählen sind. Hinzu kommen das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, das Fahrerlaubnisrecht und das Zulassungsrecht. Genaueres zu den einzelnen Teilbereichen und Schwerpunkten meiner Tätigkeit können Sie in der obigen Rubrik Arbeitsfelder erfahren. Durch die große Menge an Gesetzen und Verordnungen kann ein Autofahrer schnell überfordert sein und unnötige Nachteile erleiden.
Schalten Sie deshalb schon frühzeitig einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht ein. Ihre Aussagen gegenüber Unfallbeteiligten, der Polizei oder Dritten mögen Ihnen im ersten Augenblick günstig erscheinen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass diese Angaben nicht selten nachteilige Folgen haben. Doch nicht nur bei einem Unfall gilt „Schweigen ist Gold“, auch Fahrverbote und Punkte in Flensburg können vermieden werden.

Scheuen Sie sich also nicht, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Eine Mithaftung oder eine Verurteilung kostet mehr als der Besprechungstermin beim Anwalt, zumal die gegnerische Versicherung und gegebenenfalls die eigene Rechtschutzversicherung für die Kosten einspringt. Wir beraten Sie gerne und kompetent in Wiesbaden, Hungen und Umgebung.

Langjährige Erfahrung, umfangreiches Fachwissen und persönliche Betreuung

– Arbeitsfelder

Verkehrsrecht

Wir helfen Ihnen im Straßenverkehrs­recht. Unsere Tätigkeit umfasst das Straßenverkehrsrecht in seiner Gesamtheit. Hierzu zählen die Unfallregulierung, Verkehrsordnungswidrigkeiten, Strafsachen und das Fahrerlaubnisrecht (Führerschein).

– Arbeitsfelder

Versicherungsrecht

Im Schadensfall immer für Sie da. Rechtsanwalt Uwe Geyer berät Sie zu allen Fragestellungen rund um das Versicherungsrecht, welches die Durchsetzung oder Ablehnung vorab vertraglich festgelegter Leistungen in einem konkreten Versicherungsfall regelt.

– Arbeitsfelder

Strafrecht

Experten für Ihre Verteidigung. Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen, heißt es für Sie zunächst Ruhe bewahren, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen – und zügig eine kompetente anwaltliche Vertretung einzufordern. Als Strafverteidiger haben wir nach einem ersten klärenden Gespräch mit Ihnen die Möglichkeit, Ermittlungsakten einzusehen und für Sie eine umfassende, erfolgreiche Beratung und Unterstützung zu gewährleisten.

– Arbeitsfelder

Familienrecht

Wir vertreten Sie in allen Bereichen des Familienrechts. Vor der Eheschließung steht hierbei die Gestaltung des Ehevertrages im Vordergrund. Darüber hinaus beraten wir Sie auch im Bereich der Gütertrennung und der Zugewinngemeinschaft.

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